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Ehrverletzung

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Ehrverletzende Eingriffe

Rechtsgebiet:
Ehrverletzung
Stichworte:
Ehrverletzung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Übersicht

Ehrverletzende Eingriffe können erfolgen durch:

  • Tatsachenbehauptungen
  • Reine Werturteile
  • Gemischte Werturteile
  • Tatsachenbehauptungen

    Tatsachenbehauptungen sind Äusserungen über zukünftige Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder der Vergangenheit. Diese müssen objektiv überprüfbar sein.

    Beispiel

    Hans Muster ist ein Betrüger.

    Reines Werturteil

    Ein reines Werturteil ist ein Ausdruck der menschlichen Missachtung. Die Äusserung muss sich nicht erkennbar auf eine bestimmte Tatsache stützen.

    Beispiel

    Ein reines Werturteil stellt der Vorwurf dar, jemand sei ein Affe.

    Geschmischtes Werturteil

    Gemischte Werturteile sind Wertungen mit erkennbarem Tatsachenbezug. In Bezug auf die ihnen zugrundeliegenden Tatsachen werden gemischte Werturteile wie Tatsachenbehauptungen behandelt.

    Beispiel

    Ich habe meinen Buchhalter entlassen, weil er ein charakterlicher Lump ist.

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