LAWINFO

Ehrverletzung

QR Code

Verjährung

Rechtsgebiet:
Ehrverletzung
Stichworte:
Ehrverletzung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ehrverletzungsdelikte verjähren nach vier Jahren. Andere Straftaten verjähren frühestens nach sieben Jahren.

Die kürzere Verjährungsfrist soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die Friedensstörung in der Regel relativ rasch abklingt und meistens keine bleibenden Folgen hinterlässt. In komplizierten Fällen kann sich die kurze Verjährungsfrist jedoch als nachteilig erweisen, weil sie die Gefahr einer Verschleppung begünstigt.

Die Verjährungsfrist beginnt am dem Tag der Ausführung der Straftat zu laufen (StGB 97 i. V. m. StGB 178). Bei wiederholten Ehrverletzungen gegen eine Person beginnt die Verjährung mit jeder einzelnen strafbaren Handlung  von neuem an zu laufen.  

Beginn Verjährungsfrist (Beispiele)

Briefsendung
  • Ab Postaufgabe des Schreibens
  • Ab Übergabe an den Adressaten
Presseerzeugnisse
  • Publikation des beanstandeten Druckerzeugnisses
Live-TV-Sendung
  • Datum der Live-Aufnahme

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.